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   VG Ansbach, 03.03.2021 - AN 2 K 20.01433   

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https://dejure.org/2021,14411
VG Ansbach, 03.03.2021 - AN 2 K 20.01433 (https://dejure.org/2021,14411)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03.03.2021 - AN 2 K 20.01433 (https://dejure.org/2021,14411)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03. März 2021 - AN 2 K 20.01433 (https://dejure.org/2021,14411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BAföG § 20 Abs. 1 Nr. 4, § 50 Abs. 4, § 1, § 28 Abs. 2
    Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen rechtsmissbräuchlicher Vermögensübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12

    Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Bewilligungsbescheid; rechtswidriger

    Auszug aus VG Ansbach, 03.03.2021 - AN 2 K 20.01433
    Eine Vermögensübertragung steht dann im Widerspruch zur Nachrangigkeit der Ausbildungsförderung i.S.v. § 1 BAföG, wenn der Auszubildende Vermögen überträgt, um es der Vermögensanrechnung zu entziehen (vgl. hierzu im Ganzen BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - juris Rn. 19).

    a) Von einer solchen Zweckbestimmung ist grundsätzlich auszugehen, wenn der Auszubildende Vermögen auf einen Dritten überträgt, ohne eine dessen Wert entsprechende Gegenleistung zu erhalten (BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - juris Rn. 19).

    Denn ein solcher Zusammenhang spricht gewichtig für einen Rechtsmissbrauch (vgl. hierzu im Ganzen BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - juris Rn. 19).

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

    Auszug aus VG Ansbach, 03.03.2021 - AN 2 K 20.01433
    Allein innerhalb dieser umfassenden Würdigung aller relevanten Umstände ist ein Rückgriff auf die objektiven Merkmale des Fremdvergleichs möglich (vgl. hierzu im Ganzen BVerwG, U.v. 4.9.2008 - 5 C 30/07 - BVerwGE 132, 10).

    Dagegen kann es für die Wirksamkeit eines Vertrages sprechen, wenn das Darlehen zu dem Zeitpunkt, als der Auszubildende es zum ersten Mal offenlegte, bereits zurückgezahlt worden ist (vgl. hierzu im Ganzen BVerwG, U.v. 4.9.2008 - 5 C 30/07 - BVerwGE 132, 10).

  • VG Ansbach, 13.02.2007 - AN 2 K 05.02021
    Auszug aus VG Ansbach, 03.03.2021 - AN 2 K 20.01433
    In der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 13. Februar 2007 - AN 2 K 05.02021 - sei in einem gleichgelagerten Fall ausgeführt worden, dass es keine Rolle spiele, dass der Depotinhalt zum Antragszeitpunkt bereits auf das Konto der Eltern übertragen worden sei, da der Tatbestand der rechtmissbräuchlichen Vermögensweggabe greife.
  • VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.824

    Zum Treuhandverhältnis unter Angehörigen im Zusammenhang mit beantragter

    Auszug aus VG Ansbach, 03.03.2021 - AN 2 K 20.01433
    Ein subjektiv verwerfliches Handeln des Auszubildenden ist hingegen nicht erforderlich (BayVGH, U.v. 28.1.2009 - 12 B 08.824 - juris Rn. 43).
  • VG München, 25.10.2012 - M 15 K 12.1367

    Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich bekannt gewordenem

    Auszug aus VG Ansbach, 03.03.2021 - AN 2 K 20.01433
    Wird geltend gemacht, über das Vermögen sei nicht unentgeltlich verfügt worden, weil mit der Verfügung Darlehensverbindlichkeiten bei nahen Verwandten getilgt worden seien, finden die Kriterien Anwendung, die für die Bewertung der Abzugsfähigkeit derartiger Darlehensschulden im Rahmen des § 28 Abs. 3 BAföG maßgeblich sind (vgl. VG München, U.v. 25.10.2012 - M 15 K 12.1367 - juris Rn. 30).
  • VG Ansbach, 12.10.2006 - AN 2 K 06.00652
    Auszug aus VG Ansbach, 03.03.2021 - AN 2 K 20.01433
    Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung (VG Ansbach, U.v. 12.10.2016 - 2 K 06.00652) scheide ein Schuldenabzug nach § 28 Abs. 3 BAföG aus, wenn der Schuldner aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen, wie etwa wegen Erfüllung von Unterhaltsleistungen, nicht ernstlich mit der Geltendmachung der Forderung rechnen müsse.
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